FAQ
Frage: Wie ist das mit dem Altersnachweis?
Antwort:
Aus unseren AGB's:
Für Waren, für deren Erwerb oder Besitz oder das Führen die Volljährigkeit (d.h. die Vollendung des 18. Lebensjahres) erforderlich ist, hat der Kunde gegenüber selected-knives einen Altersnachweis zu erbringen. Der Altersnachweis ist dergestalt zu erbringen, dass der Kunde selected-knives eine vollständige Kopie seines Personalausweises oder Reisepasses als PDF-Datei, per Telefax oder per Post zusendet und diese Kopie eigenhändig unterschreibt. Der Name des Kunden und der Name auf dem Ausweis müssen hierbei identisch sein. Alle Angaben sowie die Unterschrift müssen auf der Kopie bzw. Telekopie bzw. PDF-Datei gut leserlich sein.
Informationen zum Messerrecht in Deutschland finden sich in einem Artikel im Messer Magazin 02/2010
Wo findet man eine ausführliche Stahltabelle
http://www.messerforum.net/_sonstiges/stahltabelle.html
Wie kann man eine Sammlung schön präsentieren?
VITRINEN zur Ausstellung feiner Messer finden Sie bei www.glasvitrinen.de






